Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEFORA Forster GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
- Für alle - auch zukünftige - Verträge, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen abschließen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Von diesen Bedingungen abweichende, entgegen stehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gültig, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten vor oder bei Vertragsabschluss werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung.
- Verträge werden erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung verbindlich.
- Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte. Technische und ästhetische Veränderungen, sowie handelsübliche Abweichungen unserer Produkte in Design, Farbe oder konstruktiver Ausführung bleiben vorbehalten.
- Unsere Produkte sind für den Einsatz in trockenen Wohnräumen ausgelegt. Für Schäden, die aus dem Einsatz in davon abweichenden Räumlichkeiten oder im Freien resultieren, übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden, die durch unsachgemäße Montage entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
- Befestigungsmaterial (Dübel / Schrauben), soweit von uns mit geliefert, ist vom Besteller/Monteur vor Ort auf Verwendbarkeit zu überprüfen und ggf. durch geeignetes Montagematerial zu ersetzen.
Maße
- Für die Richtigkeit aufgegebener Maße (auch telefonisch) haftet der Besteller.
- Es wird das bestellte Maß (=Profillänge) in cm geliefert. Bei Zwischenmaßen wird das nächsthöhere Maß laut Preistabelle berechnet.
- Bei allen Maßangaben handelt es sich um Zirka-Werte in Zentimeter.
- Nach Maß angefertigte Anlagen, Fertiggarnituren und Sonderausführungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Dies gilt auch, wenn die Lieferung sich noch in ungeöffneter und unbeschädigter Originalverpackung befindet.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Geschäftsgrundlage sind die in den Katalogen abgedruckten empfohlenen Verkaufspreise, sowie gesondert vereinbarte Rabatte.
- Alle Preise verstehen sich per Garnitur, Stück, Paar oder Meter in € einschließlich MwSt.
- Im Falle nicht einkalkulierter Lohn- und Materialpreiserhöhungen behalten wir uns Preisänderungen oder Rabattänderungen ausdrücklich vor. Dies kann mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten und auch ohne die Herausgabe von neuen Katalogen erfolgen.
- Berechnet werden Nettopreise, denen die am Tag der Rechnungsstellung gültige MwSt. hinzuzurechnen ist.
- Sollte der Rechnungsbetrag 50,-Euro VK/Brutto unterschreiten, stellen wir einen Mindermengenzuschlag und falls erforderlich, auch Frachtkosten, in Rechnung.
- Es werden nur volle Verkaufseinheiten (VE), wie im Katalog für jeden Artikel und jede Größe angegeben, geliefert. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufschlag für die angebrochene Verpackung berechnen (VE-Trennung).
- Bei Direktzustellungen zum Endkunden, Express Sendungen und Zusatzleistungen werden extra Kosten verrechnet.
- Alle Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen Netto zahlbar. Der Besteller befindet sich auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
- Kommt ein Kunde mit der Zahlung länger als eine Woche in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so sind wir berechtigt alle noch bestehenden Zahlungsziele zu widerrufen und von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
- Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder die Rechnung von sich aus zu kürzen.
- Wechsel oder Scheck werden nicht angenommen.
Verpackung, Fracht und Versand
- In den Garniturpreisen ist der Standardversand inbegriffen.
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Bei Bestellung von Einzelartikeln und Sonderanfertigungen behalten wir uns die Verrechnung von Frachtkosten / Überlängenaufschlag / Frachtzuschlag / Verpackungsaufschlägen vor.
- Versandkosten öffnen
Lieferung
- Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich. Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich.
- Feste Liefertermine bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Teillieferungen sind statthaft. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei allen Fällen von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und anderen ähnlichen Ereignissen oder Ursachen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches. Das gilt auch, wenn derartige Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatzansprüche durch den Besteller ausgeschlossen.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, volle Vorausbezahlung der Lieferung oder die Stellung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen, sofern begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers bestehen.
Gefahrenübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, CIF (Cost Insurance Freight) , FOB (Free On Board) und ähnlichen Transportklauseln.
- Bei Beförderung durch unsere Fahrzeuge und Mitarbeiter geht jede Gefahr mit Beendigung des Ladevorgangs auf den Besteller über. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverzögerung geht jede Gefahr mit dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Transportschäden
- Wir haften nicht für Transport- oder Bruchschäden. Bitte prüfen Sie die Sendung sofort nach Eintreffen und vor dem Weiterversand.
- Offensichtliche bzw. sichtbare Transportschäden sind dem Auslieferer/Fahrer unmittelbar bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen und von diesem quittieren zu lassen. Darüber hinaus sind etwaige Transportschäden hinreichend – ggf. auch durch die Anfertigung von Fotografien - zu dokumentieren und zu protokollieren. Der Besteller ist überdies verpflichtet, uns über einen etwaigen Transportschaden unverzüglich unter Übersendung der maßgeblichen Unterlagen zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflichten führt zum Verlust von etwaigen Ansprüchen aufgrund von Transportschäden.
Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus den Geschäftsverbindungen zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, wenn er eine sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht befugt, insbesondere darf er sie weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Der Besteller tritt uns bereits hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenansprüche zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung seinen Kunden anzuzeigen. Der Besteller ist bis zu unserem –jederzeit zulässigen– Widerruf berechtigt, uns zur Sicherheit abgetretene Forderungen einzuziehen.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
Beanstandungen
- Mängel der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
- Ware, die wir auftragsgemäß nach Maß anfertigen und liefern, kann in keinem Fall zurückgenommen werden. Bei erkennbaren Mängeln sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn bereits mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der Ware begonnen wurde.
- Die Haftung für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fremde Einwirkung oder Nichtbeachtung von Verarbeitungsvorschriften entstehen, ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder Preisminderung verlangen.
- Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers voraussehbaren Schaden begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Technische und ästhetische Veränderungen sowie handelsübliche Abweichungen in der Farbe oder konstruktiven Ausführung müssen wir uns jederzeit vorbehalten. Es können daraus keinerlei Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
- Befestigungsmaterial (Dübel und Schrauben), soweit von uns mitgeliefert, ist vor Ort durch den Besteller auf Verwendbarkeit / Festigkeit zu prüfen und ggf. durch geeignetes Material zu ersetzen. Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bestellers, dass die Ware nach Qualität und Beschaffenheit für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Die nicht gegebene Eignung begründet demnach keinerlei Ansprüche, es sei denn, wir haben die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck ausdrücklich schriftlich zugesichert. Beschaffenheitsangaben unsererseits sind keine Garantien im Rechtssinne. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Rücksendungen
- Bei allen Rücksendungen, welche nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, berechnen wir eine Lagerrücknahmegebühr von mindestens 30%.
- Artikel, deren Auslieferung mehr als 12 Monate zurückliegt, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
- Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig, andernfalls müssen wir die Annahme verweigern. Die Ware darf keine Beschädigungen aufweisen und muß sich in der Originalverpackung befinden.
- Rücksendungen haben Frei Haus zu erfolgen, ansonsten werden die Rücksendefrachten verrechnet.
- Zugeschnittene Rohre, Profile und Stangen sowie Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
Datenschutzklausel
- Der Besteller wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten – soweit gesetzlich zulässig – erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung, die im Internet unter www.gefora.de hinterlegt ist und die auch beim Datenschutzbeauftragten der Gefora Forster GmbH angefordert werden kann, zu entnehmen.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist unser Geschäftssitz sowohl für Klagen die von uns als auch für Klagen, die gegen uns erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neumarkt i. d. Opf.
- Die Beziehungen zwischen uns und dem Abnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge (CISG).
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.